Engel & Völkers Erlangen

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Friedrichstraße 22
91054 Erlangen, Germany
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Engel & Völkers Erlangen Company Information

General information

Wir sind ein weltweit agierendes Immobilienunternehmen, das sich seit über 30 Jahren auf die Vermittlung von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie auf die Vermittlung von Yachten spezialisiert hat und dabei zu den Marktführern zählt.

Unser Shop in Erlangen ist seit 2007 für den Verkauf und die Vermietung von Wohnimmobilien für die Gebiete Erlangen, Forchheim, Baiersdorf und Herzogenaurach tätig.

Engel&Völkers Erlangen

EV Casa GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH

Erlangen:
Friedrichstraße 22
D-91054 Erlangen

Tel: +49 (0)9131 - 974 78 40
Fax: +49 (0)9131 - 974 78 50
erlangen@engelvoelkers.com

Rechtliche Angaben

USt-IdNr.: DE294728132

Registergericht:
Sitz Fürth, HRB 14504, AG Fürth
Geschäftsführer: Wolfgang Zibrowius

Gesetzlicher Vertreter:
Wolfgang Zibrowius

Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Ordnungsamt Stadt Fürth

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Stadt Fürth / Bay.
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Tel: 0911 - 974 - 1461
Fax: 0911 - 974 - 1463

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Beischuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder-vermietung bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt,sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs-und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft,haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs-und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von§ 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde.Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen,wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

Friedrichstraße 22 Erlangen

Opening hours
Monday:
09:00 - 17:00
Tuesday:
09:00 - 17:00
Wednesday:
09:00 - 17:00
Thursday:
09:00 - 17:00
Friday:
09:00 - 15:00
Parking
The company has a parking lot.
Phone number
+4991319747840
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real estate agency, real estate consultant, chalet

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